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Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Spezi-Pack erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen
des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die
Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung durch Spezi-Pack (auch per fax oder e-Mail)
zustande. Eine Bestellung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot
dar. Das Angebot kann von uns innerhalb von vier Wochen nach
Zugang angenommen werden.
Bis zur Annahme entstehen für uns keine Verpflichtungen. An unsere Angebote halten wir uns vier Wochen gebunden. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Besteller und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
Eine Mehr- oder Mindermenge der gelieferten Ware von bis zu
5 % des vertraglich vereinbarten Lieferumfangs gilt als
vertragsgerecht, sofern eine exakte Produktion oder Lieferung
der bestellten Warenmenge für Spezi-Pack zu unzumutbaren
Aufwendungen führen würde.
Handelsübliche Abweichungen der gelieferten Produkte in Qualität, Farbe, Design, Ausrüstung und Verarbeitung berühren die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware nicht.
Der Beginn der von Spezi-Pack angegebenen Lieferzeit setzt die
Abklärung aller technischen und gestalterischen Fragen,
sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferung kann in
Teillieferungen erfolgen, sofern dies im Hinblick auf die gesamte
Bestellmenge und den Interessen des Bestellers zumutbar ist.
Spezi-Pack haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der
Lieferverzug auf einer von Spezi-Pack zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Die Haftung ist im
Fall des Lieferverzugs aufgrund einer von uns zu vertretenden grob
fahrlässigen Vertragsverletzung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir im Falle des
Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug nur im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten
Abrufzeit, sonst spätestens eine Woche nach Anzeige der
Versandbereitschaft durch Spezi-Pack abzurufen. Kommt der Besteller
in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so ist Spezi-Pack berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der bestellten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über,
in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Auf Wunsch des Bestellers
wird für die Lieferung eine Transportversicherung eingedeckt; die
insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
Bei Druckaufträgen übermittelt Spezi-Pack dem Besteller
eine Reinzeichnung oder einen Korrekturabzug vor Produktionsbeginn.
Der Besteller hat die erhaltene Unterlage unverzüglich,
spätestens innerhalb einer Woche zu prüfen und Fehler oder
Änderungswünsche Spezi-Pack zu übermitteln. Erfolgt auf
Wunsch des Bestellers eine Änderung der ursprünglichen
Druckvorlage, die nicht durch einen von Spezi-Pack zu vertretenden Mangel
bedingt ist, so hat der Besteller die zusätzlich entstehenden Kosten
zu tragen. An Abbildungen und Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Stellt der Besteller
Spezi-Pack Zeichnungen, Muster oder sonstige Angaben zur Herstellung der
bestellten Ware zur Verfügung, so haftet er dafür, dass eine
Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter durch die Verwendung dieser
Zeichnungen, Muster oder Angaben nicht eintritt.
Stellt Spezi-Pack für einen konkreten Auftrag des Bestellers ein
Werkzeug her, so hat der Besteller dies gesondert zu vergüten.
Wir werden das Werkzeug nach Vertragsdurchführung für die
Dauer von drei Jahren mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes
aufbewahren und es in dieser Zeit nicht für Dritte verwenden.
Nach Ablauf dieser Zeit, ist Spezi-Pack frei, über das Werkzeug
zu verfügen, wenn nicht der Besteller bis spätestens einen Monat
vor Fristablauf die Zerstörung des Werkzeugs verlangt. Die Kosten
für Zerstörung und Entsorgung trägt der Besteller.
Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils
entstehenden gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk, sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Der Abzug von Skonto
bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Erfolgt die Lieferung der
bestellten Waren später als vier Monate nach Vertragsschluß,
behalten wir uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach
Vertragsschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere
aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten.
Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Unsere Rechnungen
sind zahlbar innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist. Ist eine
Zahlungsfrist nicht vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für Mahnungen nach Eintritt des
Verzuges darf Spezi-Pack Schadensersatz in Höhe von jeweils 15 Euro
verlangen. Es gelten im übrigen die gesetzlichen Regeln betreffend
die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller
nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Besteller, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller
wird stets für Spezi-Pack vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit
anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben
wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten
Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Der Besteller tritt schon jetzt alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm im
Zusammenhang mit der Verwendung der von uns gelieferten Ware - insbesondere
aufgrund Weiterveräußerung, Be- und Verarbeitung oder Verbindung
zustehen, an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe von 110 % des Wertes
der von uns gelieferten Ware. Die Abtretung, die einer besonderen
Annahmeerklärung durch uns nicht bedarf, dient der Sicherung unserer
sämtlichen Forderungen gegen den Besteller. Wir ermächtigen den
Besteller unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, die an uns
abgetretenen Forderungen gegen Dritte einzuziehen. Bei Zahlungsverzug
ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte
zu erteilen, die der Durchsetzung unserer Rechte aus einfachem oder
verlängertem Eigentumsvorbehalt dienlich sind. Der Besteller
ermächtigt uns schon jetzt, dem Dritten die Abtretung in seinem
Namen anzuzeigen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten
unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen
des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl
verpflichtet.
Die Rechte des Bestellers bei Mängeln der gelieferten Sache
setzen voraus, dass dieser der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Liegt ein Mangel
der gelieferten Sache vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung
in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien
Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist eine
Nacherfüllung nicht möglich oder verstreicht eine Frist zur
Nacherfüllung fruchtlos, so ist der Besteller zum Rücktritt
oder zur Minderung oder, falls der Mangel durch uns zu vertreten ist,
zur Gentendmachung von Schadenersatz nach Maßgabe der Regelungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt.
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen,
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet
der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur
Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschadens. Ansprüche aus entgangenem Gewinn, ersparter
Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf
sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden,
es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal
bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht
für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des
Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Dies gilt nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz verursacht werden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Hemmung der Verjährung im Fall eines Liefererregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Norderstedt.
Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz
oder an seiner Niederlassung zu verklagen. Es gilt deutsches Recht,
die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
Der Besteller ist damit einverstanden, dass wir die von ihm
verfügbar gemachten personenbezogenen Daten zur
Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erheben,
speichern und verarbeiten. Wir gewährleisten den vertraulichen
Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen.
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