AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SPEZI-PACK GMBH & CO. KG ALVESLOHE + SPEZI-PACK KARL SPETHMANN GMBH DRESDEN
1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Spezi-Pack erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Vertragsabschluß, Schriftform

Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Spezi-Pack (auch per fax oder e-Mail) zustande. Eine Bestellung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Das Angebot kann von uns innerhalb von vier Wochen nach Zugang angenommen werden. Bis zur Annahme entstehen für uns keine Verpflichtungen. An unsere Angebote halten wir uns vier Wochen gebunden. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Besteller und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

3. Liefermenge, -qualität

Eine Mehr- oder Mindermenge der gelieferten Ware von bis zu 5 % des vertraglich vereinbarten Lieferumfangs gilt als vertragsgerecht, sofern eine exakte Produktion oder Lieferung der bestellten Warenmenge für Spezi-Pack zu unzumutbaren Aufwendungen führen würde. Handelsübliche Abweichungen der gelieferten Produkte in Qualität, Farbe, Design, Ausrüstung und Verarbeitung berühren die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware nicht.

4. Lieferzeit, Teillieferungen, Verzug

Der Beginn der von Spezi-Pack angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen und gestalterischen Fragen, sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferung kann in Teillieferungen erfolgen, sofern dies im Hinblick auf die gesamte Bestellmenge und den Interessen des Bestellers zumutbar ist. Spezi-Pack haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von Spezi-Pack zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Die Haftung ist im Fall des Lieferverzugs aufgrund einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug nur im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes.

5. Abrufpflicht des Bestellers, Annahmeverzug

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Abrufzeit, sonst spätestens eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft durch Spezi-Pack abzurufen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Spezi-Pack berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6. Versand, Transportrisiko

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Auf Wunsch des Bestellers wird für die Lieferung eine Transportversicherung eingedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

7. Druckvorlagen, Mehrpreis bei Änderung, Urheberrecht

Bei Druckaufträgen übermittelt Spezi-Pack dem Besteller eine Reinzeichnung oder einen Korrekturabzug vor Produktionsbeginn. Der Besteller hat die erhaltene Unterlage unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche zu prüfen und Fehler oder Änderungswünsche Spezi-Pack zu übermitteln. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine Änderung der ursprünglichen Druckvorlage, die nicht durch einen von Spezi-Pack zu vertretenden Mangel bedingt ist, so hat der Besteller die zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen. An Abbildungen und Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Stellt der Besteller Spezi-Pack Zeichnungen, Muster oder sonstige Angaben zur Herstellung der bestellten Ware zur Verfügung, so haftet er dafür, dass eine Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter durch die Verwendung dieser Zeichnungen, Muster oder Angaben nicht eintritt.

8. Werkzeug

Stellt Spezi-Pack für einen konkreten Auftrag des Bestellers ein Werkzeug her, so hat der Besteller dies gesondert zu vergüten. Wir werden das Werkzeug nach Vertragsdurchführung für die Dauer von drei Jahren mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aufbewahren und es in dieser Zeit nicht für Dritte verwenden. Nach Ablauf dieser Zeit, ist Spezi-Pack frei, über das Werkzeug zu verfügen, wenn nicht der Besteller bis spätestens einen Monat vor Fristablauf die Zerstörung des Werkzeugs verlangt. Die Kosten für Zerstörung und Entsorgung trägt der Besteller.

9. Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen

Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils entstehenden gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Erfolgt die Lieferung der bestellten Waren später als vier Monate nach Vertragsschluß, behalten wir uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist. Ist eine Zahlungsfrist nicht vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für Mahnungen nach Eintritt des Verzuges darf Spezi-Pack Schadensersatz in Höhe von jeweils 15 Euro verlangen. Es gelten im übrigen die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

10. Eigentumsvorbehalt, Abtretung

Bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller wird stets für Spezi-Pack vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller tritt schon jetzt alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der von uns gelieferten Ware – insbesondere aufgrund Weiterveräußerung, Be- und Verarbeitung oder Verbindung zustehen, an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe von 110 % des Wertes der von uns gelieferten Ware. Die Abtretung, die einer besonderen Annahmeerklärung durch uns nicht bedarf, dient der Sicherung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Besteller. Wir ermächtigen den Besteller unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, die an uns abgetretenen Forderungen gegen Dritte einzuziehen. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die der Durchsetzung unserer Rechte aus einfachem oder verlängertem Eigentumsvorbehalt dienlich sind. Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, dem Dritten die Abtretung in seinem Namen anzuzeigen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

11. Mängelhaftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung

Die Rechte des Bestellers bei Mängeln der gelieferten Sache setzen voraus, dass dieser der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Liegt ein Mangel der gelieferten Sache vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist eine Nacherfüllung nicht möglich oder verstreicht eine Frist zur Nacherfüllung fruchtlos, so ist der Besteller zum Rücktritt oder zur Minderung oder, falls der Mangel durch uns zu vertreten ist, zur Gentendmachung von Schadenersatz nach Maßgabe der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Ansprüche aus entgangenem Gewinn, ersparter Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Dies gilt nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz verursacht werden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Hemmung der Verjährung im Fall eines Liefererregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

12. Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Norderstedt. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz oder an seiner Niederlassung zu verklagen. Es gilt deutsches Recht, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

13. Datenschutz § 12

Der Besteller ist damit einverstanden, dass wir die von ihm verfügbar gemachten personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erheben, speichern und verarbeiten. Wir gewährleisten den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen.

14. Haftungsausschluss für fremde Links § 14

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